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   BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00   

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https://dejure.org/2001,1192
BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00 (https://dejure.org/2001,1192)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2001 - III ZR 294/00 (https://dejure.org/2001,1192)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2001 - III ZR 294/00 (https://dejure.org/2001,1192)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsanspruch - GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag - Erschließungsanlage - Erschließungskosten - Gemeinde

  • Judicialis

    BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 670

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 677 683 670
    Kostenerstattungsanspruch wegen übernommener Herstellung einer Erschließungsanlage durch einen Anlieger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch gegen Nachbarn bei Herstellung einer Erschließungsanlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 670, 677, 683 BGB
    Geschäftsführung ohne Auftrag - Fremdgeschäftsführungswille - Aufwendungsersatz - Erschließung durch Straßenanlieger

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, GoA, Kostenerstattung für Erschließungsaufwand

  • nieber-winkler.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 677, 683, 670
    Geschäftsführung ohne Auftrag - Fremdgeschäftsführungswille - Erschließung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein privater Erschließungsträger von den Anliegern Kostenerstattung verlangen? (IBR 2002, 44)

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 270
  • NVwZ 2002, 511
  • NJ 2002, 256
  • WM 1994, 76
  • WM 2002, 97
  • BauR 2002, 599
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.11.1973 - VII ZR 246/72

    Fehlender Anspruch auf Ersatz anteiligen Erschließungsaufwands nach Übernahme der

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Zur Frage eines anteiligen Kostenerstattungsanspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ein Straßenanlieger der Gemeinde gegenüber die Herstellung einer Erschließungsanlage übernommen hat, durch die zugleich Grundstückszufahrten für weitere Anlieger geschaffen werden (Abgrenzung zu BGHZ 61, 359).

    Unter Bezugnahme auf BGHZ 61, 359, 361 ff führt das Berufungsgericht insoweit aus, die Erschließung des Gewerbegebiets sei eine Aufgabe der Gemeinde gewesen, die gegenüber den Grundstückseigentümern für die ordnungsgemäße Durchführung der Erschließung auch nach der vertraglichen Übertragung auf die Klägerin verantwortlich geblieben sei.

    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht die in diesem Zusammenhang erforderliche umfassende Würdigung unter Hinweis auf BGHZ 61, 359, 361 ff unterlassen.

    Eine solche nur mittelbare Beziehung der Grundstückseigentümer zu einem Erschließungsvorhaben reicht nicht aus für die Annahme, der Erschließungsträger habe auch ein zu ihrem Rechtskreis gehörendes Geschäft besorgt (BGHZ 61, 359, 363).

  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (vgl. nur Senatsurteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98 - NJW 2000, 72 m.w.N.).

    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (BGHZ 40, 28, 31; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) - von den Umständen des Einzelfalles ab.

  • BGH, 16.12.1999 - III ZR 295/98

    Beweislast, wenn der mit einem Alleinauftrag betraute Verkäufermakler das

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1999 (aaO) ausgeführt hat, kann nichts anderes gelten, wenn die erstinstanzliche Beweiswürdigung völlig ungenügend ist.

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Ähnliches gilt, wenn die erste Instanz von einer Würdigung der Aussagen der von ihr vernommenen Zeugen und der Erörterung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ganz abgesehen hat; auch dann muß eine Wiederholung der Beweisaufnahme erfolgen, wenn es für die Glaubwürdigkeit der Zeugen auf deren persönlichen Eindruck ankommt und dieser sich nicht aus dem Vernehmungsprotokoll ergibt und auch nicht sonst in die Verhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 53, 245, 257; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85 - BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 6).
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (BGHZ 40, 28, 31; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) - von den Umständen des Einzelfalles ab.
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird (BGHZ 40, 28, 31; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 23. September 1999 aaO) - von den Umständen des Einzelfalles ab.
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    Ähnliches gilt, wenn die erste Instanz von einer Würdigung der Aussagen der von ihr vernommenen Zeugen und der Erörterung der Glaubwürdigkeit der Zeugen ganz abgesehen hat; auch dann muß eine Wiederholung der Beweisaufnahme erfolgen, wenn es für die Glaubwürdigkeit der Zeugen auf deren persönlichen Eindruck ankommt und dieser sich nicht aus dem Vernehmungsprotokoll ergibt und auch nicht sonst in die Verhandlung eingeführt worden ist (vgl. BGHZ 53, 245, 257; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1987 - I ZR 164/85 - BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 6).
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).
  • BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 113/94

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen im Berufungsrechtszug

    Auszug aus BGH, 08.11.2001 - III ZR 294/00
    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Ermessen des Berufungsgerichts gebunden und dieses zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Urteile vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 113/94 - VersR 1995, 1464, vom 29. Oktober 1996 - VI ZR 262/95 - VersR 1997, 256 und vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - VersR 2000, 227).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2006 - 2 LB 20/05

    Bestattung einer Angehörigen und Fremdgeschäftsführung

    Die Feststellung, ob (auch) ein solcher Fremdgeschäftsführungswille vorliegt, hängt - abgesehen von den Fällen, in denen bereits objektiv ein (auch) fremdes Geschäft vorliegt und der Fremdgeschäftsführungswille vermutet wird - von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urt. v. 08.11.2001 - III ZR 294/00 -, NVwZ 2002, 511).

    Die insoweit vorzunehmende umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalles (vgl. BGH, Urt. v. 08.11.2001, a.a.O.) lässt hier keinen Fremdgeschäftsführungswillen erkennen.

  • BGH, 26.11.2003 - VIII ZR 89/03

    Erstattung der Netzanschlusskosten durch den Betreiber einer Anlage zur Gewinnung

    Ergibt sich aus den Gesamtumständen, daß der Netzbetreiber den nach außen erkennbaren Willen hatte, den Anschluß nicht auf Verlangen des Anlagenbetreibers, sondern aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit einem Dritten, insbesondere aufgrund eines Vertrages mit diesem, herzustellen, fehlt es an einem Geschäftsführungswillen für den Anlagenbetreiber (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - III ZR 294/00, WM 2002, 97 unter II 2 b; BGHZ 61, 359, 361 f.).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2007 - 3 U 23/06

    Zum Ersatz der Kosten für im Zuge eines Bauvorhabens erforderliche, wegen

    Dies ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewusstsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines Anderen zu handeln (BGH MDR 2002, 270).
  • BGH, 13.12.2001 - III ZR 284/00

    Auslegung eines Unternehmensberatervertrages; Erneute Vernehmung eines Zeugen in

    So ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Berufungsgericht zur erneuten Vernehmung verpflichtet, wenn es die Glaubwürdigkeit eines in erster Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will und es für diese Beurteilung auf den persönlichen Eindruck von dem Zeugen ankommt (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1999 - III ZR 295/98 - NJW-RR 2000, 432, 433 und das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 8. November 2001 - III ZR 294/00 - m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2007 - 2 L 290/05

    Beendigung einer Verwaltungsgemeinschaft ohne wirksame Regelung der Folgekosten

    Der Fremdgeschäftsführungswille wird beim Vorliegen eines jedenfalls auch fremden Geschäftes vermutet (vgl. BGH, Urt. v. 08.11.2001 - III ZR 294/00 -, NVwZ 2002, 511).
  • VG Potsdam, 17.01.2014 - 12 K 1139/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Dieser Ausschluss der öffentlich-rechtlichen Beitragserstattung und der damit einhergehende Ausschluss der Refinanzierung der Herstellungskosten des Erschließungsträgers gilt auch vor dem Hintergrund, dass sich der Erschließungsträger den anteiligen Ersatz des Erschließungsaufwands weder aus dem Rechtsgedanken der Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus ungerechtfertigter Bereicherung von Fremdanliegern und damit privatrechtlich von den Fremdanliegern erstatten lassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2001 - III ZR 294/00 - Urteil vom 8. November 1973 - VII ZR 246/72 - beides zitiert nach juris).
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